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Die Firma B.I.N.S.S. GmbH Berlin ist eingetragen in:

  • Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg von Berlin Nr.: HRB 43 261
  • Handwerkerrolle Berlin unter der Nr.: BN 32974 Hm
  • Berufsgenossenschaft Feinmechanik/Elektrotechnik Mitglieds-Nr.: 107 431-8000
  • Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
  • Unternehmer und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV-Nr.: 05243)

 

Wir sind präqualifiziert!

Unter Präqualifizierung versteht man eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Lieferanten nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen.
Dieses in anderen europäischen Ländern schon länger gebräuchliche Verfahren gewinnt zunehmend auch in Deutschland an Bedeutung. Dadurch entsteht eine standardisierte Unternehmensakte für die Präqualifikation, das „virtual company dossier“ zur Identifikation potenzieller Auftragnehmer.

Vorreiter ist die Bauwirtschaft, wo durch die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichte Leitlinie zur Präqualifizierung von Bauunternehmen vom April 2005 die Rahmenbedingungen gesetzt wurden. Die zwischenzeitlich im Internet öffentlich zugängliche Liste der präqualifizierten Unternehmen, wird vom eigens dazu gegründeten Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen geführt, ihm gehören Vertreter aller interessierten Bereiche an. In anderen Wirtschaftszweigen bieten Dienstleister den Service der Präqualifikation an. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die elektronischen Signaturen für nachweisliche Echtheit und Unversehrtheit elektronischer Nachrichten, welche durch das Signaturgesetz geregelt sind.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Rahmen eines bundesweit durchgeführten Wettbewerbsverfahrens sechs Unternehmen für den Betrieb einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ausgewählt.
Mit Erlass des BMVBS vom 16. Januar 2006 wurden alle Bauverwaltungen des Bundes angewiesen, Präqualifizierungen nach dem nationalen Verfahren anzuerkennen. Die Vergabestellen des Bundeshochbaus werden ab dem 1. Oktober 2008 bei freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen nur noch solche Unternehmen berücksichtigen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen geführt werden

Im Vergaberecht sind definierte Anforderungen für die Präqualifizierung in § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A geregelt.

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