Meldestelle-

Hinschg

Willkommen auf unserer Seite zur Meldestelle

Wir legen höchsten Wert auf Integrität, Transparenz und die Möglichkeit für unsere Mitarbeiter*innen oder Außenstehende, potenzielle Verstöße gegen ethische Grundsätze oder rechtliche Standards ohne Furcht vor Repressalien zu melden. Nachfolgend finden Sie entsprechende Informationen zu unserer eingerichteten Meldestelle sowie auch unser Kontaktformular zur Meldung eines entsprechenden Fehlverhaltens oder eines Verstoßes i. S. d. Norm.

Seit 2023 greift das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches Regelungen zu Hinweisgebersystemen enthält und die vom Anwendungsbereich betroffenen Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes umzusetzen. Die B.I.N.S.S. Datennetze und Gefahrenmeldesysteme GmbH hat sich entschlossen, eine Meldestelle für Hinweise auf entsprechende Verstöße auf unserer Homepage anzubieten, um die Möglichkeit des Hinweises so einfach wie möglich zu gestalten.

Die Meldestelle ist eine zentrale Anlaufstelle für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Sie dient der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Missständen und zur Sicherstellung von Transparenz und Integrität in Unternehmen und Organisationen.

In diesem Zusammenhang stellt sie Hinweisgebern, so genannten „Whistleblowern“, einen sicheren Kanal zur Verfügung, über den sie ihre Informationen - auf Wunsch auch anonym - übermitteln können.

Gleichzeitig verpflichtet sich die Meldestelle, die Identität der Hinweisgeber zu schützen und deren Informationen vertraulich zu behandeln.

Die Meldung kann über das untenstehende Formular erfolgen. Um eine effiziente Prüfung zu ermöglichen, bitten wir um eine detaillierte Beschreibung der Situation. Bei Rückfragen wird sich die Meldestelle mit der meldenden Person in Verbindung setzen, sofern die Kontaktdaten (freiwillig) angegeben wurden. Auf Wunsch kann die Meldung auch anonym erfolgen.

Die Mitarbeiter*innen der Meldestelle prüfen die Meldung nach Erhalt dahingehend, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt und die Stichhaltigkeit der Meldung besteht.
Ist dies der Fall, wird die Meldestelle innerhalb der gesetzlichen Frist entsprechende Folgemaßnahmen setzen und den gesamten Vorgang umfassend dokumentieren.
Sofern die Kontaktmöglichkeiten entsprechend ausgefüllt wurden, erhält der Hinweisgeber spätestens nach sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang des Hinweises. Ebenso wird die Meldestelle bei Rückfragen mit dem Hinweisgeber in Kontakt bleiben und ihn über den Ausgang des Verfahrens informieren. Bei anonymen Meldungen ohne Kontaktdaten kann eine Rückmeldung faktisch nicht erfolgen.

Kontaktformular zur Meldestelle

Wenn Sie Informationen über mögliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen unsere Unternehmensrichtlinien haben, ermutigen wir Sie, uns diese vertraulich mitzuteilen. Unser Hinweisgeberformular bietet Ihnen eine sichere und anonyme Möglichkeit, uns relevante Details mitzuteilen, damit wir angemessen reagieren können.

Ihre Informationen sind uns wichtig und wir garantieren Ihnen absolute Vertraulichkeit. Unser Engagement für den Schutz von Hinweisgebern spiegelt sich in den strengen Sicherheitsmaßnahmen wider, die wir eingeführt haben, um sicherzustellen, dass Ihre Identität geschützt bleibt. 

Bei anonymen Meldungen ohne Kontaktdaten kann eine Rückmeldung faktisch nicht erfolgen.

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Wenn Sie eine Nachricht schreiben und auf Hinweis vertraulich übermitteln klicken, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

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