Schnelle Hilfe mit Rufanlagen
Mit Hilfe von Rufanlagen können Patienten oder in Not geratene Personen Hilfskräfte herbeirufen. Rufanlagen sind in der Krankenpflege, Krankenhäusern, sicherheitsrelevanten Einrichtungen und der Industrie im Einsatz.
Die Mindestanforderungen von Rufanlagen sind in der DIN VDE 0834 definiert. Darüber hinaus wurden viele zusätzliche Funktionen in diese Systeme integriert.
Zahlreiche Varianten verfügbar
Rufanlagen wurden ursprünglich als Lichtrufanlagen entwickelt. Durch eine elektrische Signalübertragung eines Signalgebers wird ein Lichtsignal am Aufenthaltsort der zuständigen Person ausgelöst. Wahlweise können auch nur oder gleichzeitig akustische Signale ausgelöst werden. Durch die wachsenden technischen Anforderungen existieren heute zahlreiche Varianten. Von der klassischen optoakustischen Rufanlage bis hin zur hoch integrierten Systemlösung mit digitaler Sprachübertragung und Multimedia ist alles verfügbar.
Die skalierbaren Kommunikationssysteme sind IP-fähig und können in vorhandene Systemstrukturen integriert werden. Optional können die einzelnen Stationen via IP-Netzwerke vernetzt und an das öffentliche Telefonnetz angebunden werden.
In Bereichen des Strafvollzuges oder der Forensik werden Rufsysteme mit erhöhten Anforderungen an den Vandalismusschutz installiert.
Weitere Funktionen sind:
- Prozessunterstützung, wie berührungslose und personalisierte Anlagensteuerung (z.B. Anwesenheitstaster)
- Notruf bei Anwesenheitszeitüberschreitung
- Gegensprechanlagen mit Umschaltmöglichkeit von freiem auf einseitiges Wechselsprechen
- Automatische Rufrückstellung (protokollierte Rufunterdrückung)
- Abgesicherte und protokollierte Aufhebung der Abhörsperre (SEK-Funktion)
- Vandalismusschutz
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